Hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit sind Kleinhäuser, die dazu ausgelegt sind, um über einen längeren Zeitraum aufgestellt und bewohnt zu werden, als Wohngebäude zu behandeln. Das gilt auch für mobile Kleinhäuser. Sobald sie auf einem Grundstück ortsfest genutzt werden, fallen sie in den Anwendungsbereich der Landesbauordnung (LBO) und benötigen somit eine Baugenehmigung. Mobile Kleinhäuser, die als Anhänger mit Ladung oder als Wohnwagen öffentliche Straßen befahren sollen, fallen zusätzlich in den Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).