Ja, als bauliche Anlage und Gebäude mit Aufenthaltsräumen bedarf ein Tiny House grundsätzlich einer Baugenehmigung, mit der die Aufstellung und Nutzung zugelassen wird.
Für die baurechtliche Genehmigung von Kleinhäusern gelten die gleichen Anforderungen wie für konventionelle Einfamilienhäuser. Die Baugenehmigung muss bei jedem Ortswechsel eines Kleinhauses neu beantragt werden. Grundsätzlich empfehlenswert ist es, vor der Einreichung eines Baugesuchs eine Bauvoranfrage zu stellen, um kritische Fragen im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens verbindlich abzuklären.
Bei mobilen Häusern bestehen unter Umständen Überschneidungen zwischen dem Baurecht und dem Straßenverkehrsrecht. Damit mobile Kleinhäuser auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen, benötigt der/die Fahrzeugführer*in mindestens die Führerscheinklasse BE. Dabei darf das Fahrzeug und seine Ladung (das Kleinhaus auf dem Anhänger inklusive Hausrat) zusammen:
• nicht breiter als 2,55 m,
• nicht höher als 4,00 m und
• nicht schwerer als 3,5 t sein.
Die Standartlänge von mobilen Kleinhäusern beträgt ca. 6,0 m. Längere Fahrzeuganhänger mit aufgebauten Kleinhaus lassen sich auf der Straße kaum noch sicher und bequem bewegen.
Ja, denn alle unsere Modelle sind auf Wunsch mit einer stärkeren Isolierung für eine ganzjährige Nutzung unter Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes erhältlich. Einzelne Modell sind sogar speziell auf die Anforderungen z.B. in nördlichen Ländern Europas ausgelegt.